Download & Infos

Bezug von 2 freien Halbtagen

Formular_Bezug_Jokertage.pdf

Anmeldung Mittagstisch 11/12 2. Sem.

Mittagstisch_Anmeldung__11-12-2._Sem.pdf

Benützungsgesuch für Schulräumlichkeiten:

Formular-Benuetzungsgesuch-10.pdf

Formular-Benuetzungsgesuch-10-elektronisch.doc

Benützungsreglement Treffpunkt

Benuetzungsreglement_Treffpunkt_FHB_2_3_2.pdf

Gebührentarife Schulraum

Gebuehrentarife_Schulraum_Primarschule_Gommiswald.pdf

Formular Untersuch privat Arzt & Zahnarzt

Arztuntersuch_und_oder_Impfung_beim_Privatarzt_Formular_2011-11-08.pdf

Absenzen- & Urlaubsreglement

Bei folgenden Umständen reicht eine telefonische Abmeldung bei der Klassenlehrperson am Morgen des entsprechenden Tages zwischen 07.30 Uhr und 08.00 Uhr:

1. Unfall

2. Krankheit (ein ärztliches Zeugnis kann verlangt werden)

3. ansteckende Krankheiten von Familienangehörigen

4. plötzliche ausserordentliche Ereignisse in der Familie

5. Todesfälle von nahen Angehörigen

 

Für Abwesenheiten ist ein schriftliches Urlaubsgesuch mit Begründung mindestens 14 Tage vorher einzureichen. In begründeten Fällen erteilen Urlaube:

- die Lehrperson: bis zu 2 Tagen

- die Schulleitung: bis zu 5 Tagen

- der Schulrat: ab 6 Tagen und Urlaub für Ferienverlängerungen

Urlaubsgesuche an den Schulrat sollen über die Schulleitung eingereicht werden.

Urlaubsbegehren mit Ferien verlängernder Wirkung müssen 12 Wochen vor dem Urlaubsantritt eingereicht sein. Diese neue Frist für Urlaubsgesuche mit Ferien verlängernder Wirkung gilt für Urlausgesuche ab dem 01. Juli 2011 (Übergangsregelung).

 

Erläuterungen:

Jedem Schulkind stehen pro Schuljahr 2 Halbtage für die Befreiung vom Unterricht zur Verfügung. Auch hier ist eine schriftliche Abmeldung 2 Tage im Voraus bei der Klassenlehrperson erforderlich.

Ferienverlängerungen werden in der Regel nicht bewilligt. Jedoch können dafür die Halbtage genutzt werden.

Den genehmigten Urlauben mit Ferien verlängernder Wirkung werden beide Jokerhalbtage angerechnet und können somit für das laufende Schuljahr nicht mehr eingesetzt werden.

Arztbesuche sollten nicht in der Schulzeit stattfinden (Ausnahme: Termine bei Spezialärzten, wie zum Beispiel Kieferorthopäden).

Eine nicht fristgemäss eingereichte Entschuldigung gilt als unzureichend begründete Abwesenheit.

Bei unentschuldigter oder unzureichend begründeter Absenz wird der Rechtsweg über den Schulrat eingeleitet.

Die Grundlage für das Absenzen- und Urlaubsreglement bildet die gültige Schulordnung.

 

Bei Fragen und Problemen steht Ihnen die Schulleitung gerne zur Verfügung.

 


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